ERP-Kapital für Gründung

Die Vorteile des ERP-Kapitals für Gründung sind klar erkennbar: Sicherheiten sind nicht erforderlich. Der Maximalbetrag beträgt 500.000 Euro. Das Geld steht 7 Jahre in voller Höhe zur Verfügung. Der erste Euro muss im 8. Jahr zurückgezahlt werden. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren und hat Eigenkapitalfunktion, d. h. die Ansprüche der KfW treten im Haftungsfall hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurück. Antragsberechtigt sind Gründer und junge Unternehmer innerhalb der ersten drei Jahre. Der Gründer zahlt im ersten bis zum dritten Geschäftsjahr einen extrem günstigen Zins von 0,4%. Ab dem vierten Jahr wird ein höherer Zinssatz vereinbart, der unter www.kfw.de tagesaktuell abgerufen werden kann. Investitionen wie die Anschaffung von Maschinen, Computer, Anlagen, Grundstücken/Gebäude, Baukosten, Büroeinrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Lizenzen/Patente, aber auch das 1. Material- und Warenlager werden hier finanziert. Sie können einen Antrag stellen,
Die Vorteile des ERP-Kapitals für Gründung sind klar erkennbar: Sicherheiten sind nicht erforderlich. Der Maximalbetrag beträgt 500.000 Euro. Das Geld steht 7 Jahre in voller Höhe zur Verfügung. Der erste Euro muss im 8. Jahr zurückgezahlt werden. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren und hat Eigenkapitalfunktion. Antragsberechtigt sind Gründer und junge Unternehmer innerhalb der ersten drei Jahre. Der Gründer zahlt im ersten bis zum dritten Geschäftsjahr einen extrem günstigen Zins von 0,4%.
  • die Gründung, der Unternehmenserwerb oder die tätige Beteiligung im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich erfolgt;
  • die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und zu einer wirtschaftlich ausreichenden Lebensgrundlage (tragfähige Vollexistenz) führt;
  • eine fachliche und kaufmännische Qualifikation mit angemessener praktischer Berufserfahrung vorhanden ist;
  • der Gründer EU-Bürger ist und einen inländischen Wohnsitz hat (auch Nicht-EU-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden);
  • eine unabhängige Stellungnahme von einer fachlich kompetenten Stelle vorliegt. Diese „Fachliche Stellungnahme“ bekommen Sie von uns. Es wird erwartet, dass dabei das Konzept und die Qualifikation des Antragstellers einer kritischen Prüfung unterzogen wurden;
  • der Gründer sich mit eigenen baren oder unbaren Vermögenswerten beteiligt, üblich sind 15% Eigenkapital (EK), ergänzt um 30% ERP-Kapital für Gründung (Hilfe zur Selbsthilfe);
  • die Durchführung des Vorhabens bei Antragstellung noch nicht begonnen hat.

Wer große Summen finanzieren möchte, muss i.d.R. verschiedene Kreditprogramme kombinieren (Finanzierungsmix), um an sein Ziel zu kommen. Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer haben interessante Kreditprogramme. Bevor Sie einen KfW-Kredit beantragen, sollten Sie von uns prüfen lassen, ob es in Ihrem Bundesland ein besseres Kreditangebot gibt.

Was können wir für Sie tun?

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