ERP-Förderkredit KMU

Kaum zu glauben, aber wahr: Jeder Antragsteller, es darf auch der Betreiber einer „Pommes-Bude“ sein, kann (tatsächlich) bis zu 25 Millionen Euro beantragen. Dummerweise nur gegen bankübliche Sicherheiten! Wenn Sie genau diese „banküblichen Sicherheiten“ wie ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück nicht besitzen, dann kann ggf. eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank beantragt werden. Denn die Bürgschaftsbank kann für Sie ins Obligo gehen und das Risiko übernehmen.
Investitionen können ebenso wie Betriebsmittel gefördert werden. Finanziert werden unter anderem Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen, die Beschaffung und Aufstockung des Material- und Warenlagers sowie die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
- Zins: leider risikoabhängig, je nach Rating – ab 1%
- Laufzeit: wahlweise bis zu 20 Jahre, maximal 3 Jahre keine Tilgung
- Auszahlung: 100 %
- Eine Haftungsfreistellung gibt es für Gründer leider nicht. Denken Sie deshalb an die Ausfallbürgschaft.
- Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, kann die KfW 50% des Risikos übernehmen.
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