ERP-Förderkredit KMU
Kaum zu glauben, aber wahr. Jeder Antragsteller, selbst der Betreiber einer „Pommes-Bude“, kann bis zu 25 Millionen Euro beantragen. Auch hier nur gegen bankübliche Sicherheiten! Wenn Sie keine banküblichen Sicherheiten, wie ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück besitzen, kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bürgschaftsbanken gehen für Sie ins Obligo und übernehmen das Risiko.
Investitionen können wie auch Betriebsmittel finanziert werden. Finanziert werden Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, der Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen, die Beschaffung und Aufstockung des Material- und Warenlagers, sowie die Übernahme eines Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
- Der Zins ist leider risikoabhängig, je nach Rating – ab 3 % p.a.
- Laufzeit: wahlweise bis zu 20 Jahre, maximal 3 Jahre keine Tilgung.
- Auszahlung: 100 %
- Eine Haftungsfreistellung gibt es für Gründer leider nicht. Denken Sie deshalb an die Ausfallbürgschaft.
- Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist oder 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, kann die KfW 50 % des Risikos übernehmen.
Kaum zu glauben, aber wahr. Jeder Antragsteller, selbst der Betreiber einer „Pommes-Bude“, kann bis zu 25 Millionen Euro beantragen. Auch hier nur gegen bankübliche Sicherheiten! Wenn Sie keine banküblichen Sicherheiten, wie ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück besitzen, kann eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bürgschaftsbanken gehen für Sie ins Obligo und übernehmen das Risiko.
Investitionen können wie auch Betriebsmittel finanziert werden. Finanziert werden Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen, der Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen, die Beschaffung und Aufstockung des Material- und Warenlagers, sowie die Übernahme eines Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung.
- Der Zins ist leider risikoabhängig, je nach Rating – ab 3 % p.a.
- Laufzeit: wahlweise bis zu 20 Jahre, maximal 3 Jahre keine Tilgung.
- Auszahlung: 100 %
- Eine Haftungsfreistellung gibt es für Gründer leider nicht. Denken Sie deshalb an die Ausfallbürgschaft.
- Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist oder 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, kann die KfW 50 % des Risikos übernehmen.
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