Bürgschaftsbanken

Ein „Nein“ der Bank ist noch lange keine „Nein“.
Denn Bürgschaftsbanken sind dazu da, damit kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern muss. Wenn Ihre Bank für den Kredit mehr Sicherheiten verlangt, als Sie geben können, müssen Sie Ihr Gründungsvorhaben nicht gleich aufgeben. Als Kreditabsicherung zur Überwindung dieses Dilemmas gibt es ein kleines, feines Finanzierungsinstrument, nämlich eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Die Bürgschaftsbank kann für Sie ins Obligo gehen und ist in der Lage, Ihren Kredit maximal zu 80 Prozent abzusichern und die Finanzierung somit zu ermöglichen. Der Gründer, der eine Ausfallbürgschaft beantragt, muss alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einbringen, bevor die Gemeinschaft zu einer Bürgschaft bereit ist. Die für Sie zuständige Bürgschaftsbank nennen wir Ihnen gerne. Mit der Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank werden die erforderlichen Sicherheiten für den Kredit gestellt. Die Bürgschaftsbank Hessen, die Bürgschaftsbank NRW oder jede andere Bürgschaftsbank im Bundesgebiet bürgen für Gründer. Den Bürgschaftsantrag bearbeiten wir fachgerecht für Sie.
Ein „Nein“ der Bank ist noch lange keine „Nein“.
Denn Bürgschaftsbanken sind dazu da, damit kein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern muss. Wenn Ihre Bank für den Kredit mehr Sicherheiten verlangt, als Sie geben können, müssen Sie Ihr Gründungsvorhaben nicht gleich aufgeben. Als Kreditabsicherung zur Überwindung dieses Dilemmas gibt es ein kleines, feines Finanzierungsinstrument, nämlich eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Die Bürgschaftsbank kann für Sie ins Obligo gehen und ist in der Lage, Ihren Kredit maximal zu 80 Prozent abzusichern und die Finanzierung somit zu ermöglichen. Den Bürgschaftsantrag bearbeiten wir fachgerecht für Sie.

Bürgschaftsbanken agieren geräuschlos im Hintergrund. Die Bürgschaftsbanken bürgen der jeweiligen Hausbank für ihren Kredit und bieten ihr damit die notwendigen Sicherheiten. Gebürgt wird allerdings nur in Höhe von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. Die restlichen 20 Prozent bleiben im Eigenrisiko der Hausbank. Die von der Bürgschaftsbank verbürgten Darlehen sind bei den Hausbanken übrigens sehr begehrt! Das Besondere: In der Regel werden sie zu einem deutlich günstigeren Zinssatz vergeben.

Alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, wenn das Finanzierungsvorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Bürgschaftsbanken berechnen neben der einmaligen Bearbeitungsgebühr je nach Bundesland verschiedene laufende Provisionen zwischen 0,5 und 1,5 % pro Jahr, bezogen auf den verbürgten Kreditbetrag.

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