Startgeld-Kredit bis 125.000 €

Das ideale Programm für Gründer und Jungunternehmer innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre mit geringem Finanzbedarf heißt KfW Startgeld. Sensationell ist, dass ohne bankübliche Sicherheiten eine Finanzierung möglich ist, weil die KfW obligatorisch eine Haftungsfreistellung von 80 % gewährt. Wer also nichts hat „außer“ einer zündenden Idee, kann hier dennoch maximal 125.000 Euro bekommen.

Den Kredit tatsächlich zu bekommen ist wirklich nicht ganz einfach. Deshalb unterstützen wir Sie dabei. In Deutschland gibt es keinen Gründungsberater, der in den vergangenen 30 Jahren mehr KfW-Gründungskredite durchsetzen konnte, als Andreas Hammer.

Mit einer Erfolgsquote von 80% setzen wir Ihren Kreditantrag durch – deutschlandweit. Denn wir haben die vertrauten Kontakten zu den Banken und begleiten Sie zu allen Finanzierungsgesprächen. Selbst bei vorangegangener Absage eines KfW-Kredites helfen wir erfolgreich weiter.

Das ideale Programm für Gründer und Jungunternehmer innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre mit geringem Finanzbedarf heißt KfW Startgeld. Sensationell ist, dass ohne bankübliche Sicherheiten eine Finanzierung möglich ist, weil die KfW obligatorisch eine Haftungsfreistellung von 80 % gewährt. Wer also nichts hat „außer“ einer zündenden Idee, kann hier dennoch maximal 125.000 Euro bekommen.

In Deutschland gibt es keinen Gründungsberater, der in den vergangenen 30 Jahren mehr KfW-Gründungskredite durchsetzen konnte, als Andreas Hammer.

Das KfW Startgeld für Existenzgründer heißt korrekt ERP-Startgeld. Umgangssprachlich wird es auch als Gründerkredit Startgeld, ERP-Gründerkredit, KfW-Startkredit, Jungunternehmer-Kredit, KfW-Existenzgründungsdarlehen oder KfW-Existenzgründerdarlehen bezeichnet. Etwas technokratisch ausgedrückt bezeichnet die KfW den Gründerkredit auch als „Kredit 067“.

Das zinsgünstige Darlehen bis 125.000 Euro finanziert alles; egal ob Investitionen oder laufende Betriebsausgaben (z. B. Ihr Unternehmergehalt, Werbung, Miete, Betriebskosten für Ihr Auto usw.). Das optimale Programm für “Vollzeitunternehmer”, aber auch für “nebenberuflich Selbständige”. Der Förderstatistik der KfW ist zu entnehmen, dass das Startgeld jährlich etwa 7.000 mal bewilligt wird. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent des gesamten Finanzierungsbedarfes (Investitionen und Betriebsmittel) betragen. Eigenkapital ist keine zwingende Voraussetzung, um den Kredit zu erhalten. Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen ist nicht möglich.

Die Darlehenslaufzeit beträgt entweder 5 oder 10 Jahre, davon maximal 2 tilgungsfreie Jahre. Der Festzins gilt für die gesamte Laufzeit. Der Anteil für Betriebsmittel ist auf 50.000 Euro limitiert. Vom Antragsteller wird erwartet, dass er einen KfW-geeigneten Businessplan zur Verfügung stellt.

Übrigens: Doppelt genäht hält besser – dies gilt auch für den Finanzierungsbedarf von Existenzgründungen. Tun sich nämlich zwei Gründungswillige zusammen, um eine gemeinsame Existenz aufzubauen, dann kann jeder bis zu 125.000 Euro Startgeld beantragen – wenn jeder zu 50 Prozent am neuen Unternehmen beteiligt ist.

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