Gründerzuschuss

Sind Sie arbeitslos mit ALG I-Bezug und wollen sich selbständig machen? Dann sollten Sie auch heute noch unbedingt den Antrag auf Existenzgründerzuschuss stellen! Auch wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt haben, gelingt es uns auch heute noch in 98% aller Fälle, den Existenzgründerzuschuß durchzusetzen. Die richtige Taktik, langjährige Praxiserfahrung, einen für die „Denke“ der Arbeitsämter geeigneten Businessplan und unsere „fachkundige Stellungnahme“ sind Voraussetzung dafür. Denn etwa 85% aller Menschen, die vor der Gesetzesänderung den Gründerzuschuß von der Agentur für Arbeit locker erhielten, bekommen diesen heute nicht mehr bewilligt. Viele Arbeitsagenturen sparen an Existenzgründern und schmettern Anträge ab; oft mit juristisch unhaltbaren Argumenten.

Maximal 15 Monate lang gibt es diese sichere, finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die ALG I beziehen. In den ersten 6 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeld I plus 300 Euro. In der Summe kann Ihr Zuschuss schnell 18.000 Euro betragen. Anschließend und ebenfalls nach Ermessen des Arbeitsvermittlers noch für 9 Monate pauschal 300 Euro monatlich. Wer bei der Gründung weniger als 150 Tage Restanspruch auf ALG-I hat, erhält diese Förderung für Existenzgründer nicht.

Es muss eine Prüfung durch eine fachkundige Stelle erfolgen. Bundesweit erhalten Sie die „fachkundige Stellungnahme“ von uns. Der Gründer muss als Anspruchsvoraussetzung darlegen, dass er Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit besitzt.

Wer z. B. nach einer Eigenkündigung oder nach Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag mit einer Sperrzeit bestraft wird, kann bei Gründung während dieser Sperrzeit, keinen Existenzgründerzuschuss erhalten. Denn so lange kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird auch keine Gründung gefördert. Nach “Aussitzen” der Sperrzeit, die von der Bundesagentur für Arbeit verhängt wurde, steht die Förderung allerdings in vollem Umfang zur Verfügung.

Sind Sie arbeitslos mit ALG I-Bezug und wollen sich selbständig machen? Dann sollten Sie auch heute noch unbedingt den Antrag auf Existenzgründerzuschuss stellen! Auch wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt haben, gelingt es uns auch heute noch in 98% aller Fälle, den Existenzgründerzuschuß durchzusetzen. Die richtige Taktik, langjährige Praxiserfahrung, einen für die „Denke“ der Arbeitsämter geeigneten Businessplan und unsere „fachkundige Stellungnahme“ sind Voraussetzung dafür. Viele Arbeitsagenturen schmettern Anträge ab; oft mit juristisch unhaltbaren Argumenten. Maximal 15 Monate lang gibt es diese sichere, finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die ALG I beziehen. In den ersten 6 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeld I plus 300 Euro. In der Summe kann Ihr Zuschuss schnell 18.000 Euro betragen.

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