Mikroliquidität bis 35.000 €

  • Liquiditätshilfe für Gründer, Soloselbstständige, Startups
  • Kredit von 3.000 Euro bis 35.000 Euro
  • Keine banküblichen Sicherheiten, kein Eigenkapital erforderlich
  • Billig-Festzins 0,75% p.a.
  • Zukünftiger Verzicht auf Teilrückzahlungen bis zum hälftigen Kreditbetrag möglich
  • Kreditlaufzeit 7 Jahre, anfangs 2 tilgungsfreie Jahre
  • Für Antragseller, die von der Corona-Krise betroffen sind
  • Kredit von € 3.000,00 bis € 35.000,00
  • Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
  • Kreditlaufzeit 7 Jahre
  • Preiswerter Zins
  • Für Menschen, die eine „2. Chance“ brauchen
  • Kein Eigenkapital
Wirtschaftspolitisch ist die „2. Chance“ durchaus ein Thema. Ein Blick auf die Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums reicht aus, um die Problematik aber auch die Chancen zu erkennen.

Dort heißt es: In einigen Fällen führt eine Unternehmensgründung nicht beim ersten Versuch zum gewünschten Erfolg. Hier ist es Aufgabe der Mittelstandspolitik, gescheiterten Gründern das Vertrauen für eine 2. Chance zu schenken. Denn die Erfolgsaussichten für einen Restart stehen grundsätzlich gut.

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Gruendungen-und-Unternehmensnachfolge/existenzgruendung,did=508818.html

Der Spruch, wonach man “hinterher immer schlauer ist“, gilt tatsächlich auch für Gründer, deren erste Firmengründung eine Pleite war. Für diese Menschen (zum Teil mit Schufa-Problemen) gibt es einen Kredit bis maximal € 35.000,00 ohne bankübliche Sicherheiten. Eigenkapital ist nicht erforderlich.

Gefördert wird alles, was an Investitionen und Betriebsmitteln für die Gründung erforderlich ist. Dabei kann es sich auch um eine Betriebsübernahme handeln. Aber auch junge Unternehmer innerhalb der ersten 3 Geschäftsjahre sind antragsberechtigt. Selbstverständlich ist ein überzeugender, betriebswirtschaftlich perfekter Businessplan vorzulegen. Die erfolgversprechende Geschäftsidee und deren Tragfähigkeit sollten in den Unterlagen glaubhaft dargestellt werden. Wir helfen Ihnen bei der Businessplan-Erstellung, erarbeiten für Sie sämtliche betriebswirtschaftliche Prognoserechnungen und geben Ihnen taktische Hinweise für das zwingend erforderliche Gespräch mit dem Kooperationspartner (IHK, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft).

Im Falle einer Kombination aus Crowdfunding und Hessen-Mikrodarlehen wird einmalig ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10% mit einem Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Gründungsvorhaben gewährt.
Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss dieses auf der Crowdfundingplattform der Startnext Crowdfunding GmbH präsentiert werden. Sobald die angestrebte Fundingsumme erreicht und durch Startnext ausgezahlt wurde, wird auch das Hessen-Mikrodarlehen ausgezahlt.

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